Generelles Recht auf Homeoffice fördert die (Selbst-)Ausbeutung von Arbeitnehmern

Pressemitteilung vom 27.04.2020

Wie tagesschau.de am 26.04.2020 berichtet, plant Arbeitsminister Heil eine gesetzliche Verankerung des Rechtes auf Arbeiten von zu Hause aus. Das Recht auf Homeoffice soll auch über die Zeit der Corona-Krise hinaus gelten. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden (https://www.tagesschau.de/i…/corona-homeoffice-heil-101.html).

Dazu sagt der Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Arbeitskreises Arbeit und Soziales der AfD-Bundestagfraktion Jürgen Pohl:

„Das von Arbeitsminister Heil geplante Gesetzesvorhaben für ein generelles Recht auf Homeoffice klingt auf den ersten Blick gut, tatsächlich birgt es aber erhebliche Nachteile für die Beschäftigten. Insgesamt schwächt eine solche Regelung die Position des Arbeitnehmers; vielmehr dient es vorwiegend dem Interesse des Arbeitgebers an ständiger Erreichbarkeit des Mitarbeiters, der Ausdehnung der Arbeitszeit und einer umgreifenden, digital gestützten Gewinnmaximierung. Folglich droht realistisch betrachtet, dass sich die Arbeit tief ins Private hineinfrisst und die Arbeitnehmer durch die Entgrenzung von Arbeitszeit und Freizeit massiv in die (Selbst-)Ausbeutung getrieben werden. Auch weil die Initiative aus dem Hause Heil einen ergänzenden Rechtsanspruch auf Nichterreichbarkeit des Arbeitnehmers vermissen lässt, zeigt, dass diese nicht gut durchdacht ist. Sollte das Gesetz wie angekündigt kommen, so beschneidet es zudem in unzulässiger Weise die originären Rechte der Tarifparteien, die eine praxisnahe Regelung zur Heimarbeit auch ohne bürokratische Eingriffe des Staates treffen können. Kurzum: Da das angekündigte Gesetzesvorhaben den Interessen der Arbeitnehmerschaft in Deutschland schadet, meldet die AfD frühzeitig erhebliche Zweifel an.“

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