Die Homeoffice-Pflicht ist im Kern familienfeindlich!

Die AfD-Bundestagsfraktion begrüßt das Ende der sogenannten Homeoffice-Pflicht, die wir als im Kern familienfeindlich kritisiert haben. Denn das verpflichtende Miteinander von Vollzeit-Berufstätigkeit und Familienarbeit führt oft zu einer Entgrenzung beider Sphären, was mit besonderen Belastungen für die betroffenen Eltern und Kinder einhergeht. Kurzum: Vollzeit-Arbeit und Kinderbetreuung sind unter den gegenwärtigen Homeoffice-Bedingungen kaum miteinander vereinbar. Viele Eltern im Land mussten das in den letzten Monaten leidvoll erfahren. Zudem sehen wir in der Homeoffice-Pflicht eine unzulässige Umgehung des gesetzlichen Arbeitsschutzes. Denn es ist die vorrangige Aufgabe und Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitsschutz entsprechende, d. h. sichere und gesunde Arbeitsplätze bereit zu stellen, anstatt Millionen Arbeitnehmer unter Einsparung erheblicher Betriebskosten nach Hause zu schicken. Aber auch vor den sozialen Kosten einer gesetzlichen Homeoffice-Pflicht, wie der Erosion der betrieblichen Dienstgemeinschaft und dem Verlust kollegialer Einbindung sei an dieser Stelle gewarnt.

Die AfD-Bundestagsfraktion sieht in der aktuellen Viruskrise keinen Anlass für grundstürzende arbeitsrechtliche Veränderungen. Das Homeoffice kann aus unserer Sicht nicht der Normalfall einer modernen Arbeitsgesellschaft nach der Krise sein. Sollte der Wunsch nach mehr Homeoffice ein relevantes Anliegen der Arbeitnehmer in Deutschland werden, so bestehen im Kontext der Sozialpartnerschaft bereits gute rechtliche Rahmenbedingungen und Steuerungsinstrumente, um die Interessen der Arbeitnehmer angemessen zu berücksichtigen. Ganz entscheidend ist hierbei die konkrete Ausgestaltung einer breitenwirksamen Homeoffice-Regelung. So sind nach unserer Auffassung das Recht auf Nichterreichbarkeit des Arbeitnehmers, eine angemessene Kompensation der für den Arbeitnehmer entstehenden Heimarbeitskosten sowie ein hinreichender Versicherungsschutz integrale Bestandteile einer sozial verantwortlichen Homeoffice-Regelung.

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