Am 2. September sind meine Kollegen Dr. Robby Schlund, Dr. Anton Friesen und ich mit dem Bürgermobil der AfD vor Ort in Leinefelde. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Am 15. August sind mein Kollege Marcus Bühl und ich mit dem Bürgermobil der AfD vor Ort in Mühlhausen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Am 13. August sind mein Kollege Marcus Bühl und ich mit dem Bürgermobil der AfD vor Ort in Nordhausen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Wie tagesschau.de am 04.08.2020 berichtet, (https://www.tagesschau.de/inland/nach-corona-demo-109.html), haben die jüngsten Corona-Großdemonstrationen in Berlin eine Debatte über das Versammlungsrecht ausgelöst. Dabei stehen sowohl härtere Auflagen für Versammlungen als auch das Verbot derartiger Protestveranstaltungen zur Diskussion.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Sozialpolitiker Jürgen Pohl mit:

„Die allen Bürgern garantierten, unveränderlichen Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gelten auch in Krisenzeiten uneingeschränkt. In einer funktionierenden Demokratie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Bürger ihre Ablehnung oder ihr Unbehagen über das Handeln der Regierung jederzeit gewaltfrei auf die Straße tragen (können). Daher ist völlig richtig, dass Menschen ihre Grundrechte aktiv wahrnehmen und gegen die völlig überzogen und teilweise schädlichen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung demonstrieren.

Die zunehmend schärfer werdende Kritik von Politikern und Medien an den Demonstrationen gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen sowie die Forderung nach Restriktionen ist daher unverhältnismäßig. Es gehört zur Meinungsfreiheit dazu, dass man auch Ansichten aushalten muss, die einem nicht passen. Nicht die Demonstrationen führen zur beklagten Spaltung der Gesellschaft, sondern die pauschale Schmähung der Teilnehmer als Rechtsextremisten, Spinner, oder Verschwörungstheoretiker.

Für den Fortbestand unserer Demokratie ist es daher existenziell wichtig, dass Demonstrationen stattfinden können, unabhängig davon, welches Ziel die jeweilige Demonstration verfolgt. So muss es auch in Krisenzeiten möglich sein, dass Menschen ihre Meinung zur Corona-Politik der Bundesregierung frei und öffentlich äußern können. Eine etwaige Einschränkung von Grundrechten darf nur als allerletztes Mittel, d. h. zeitlich nur sehr begrenzt und bei akuter Gefahr für Leib und Leben der Demonstranten stattfinden.“