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Nachdem am vergangenen Freitag das Corona-Urteil des Amtsgerichtes Weimar vom 11.01.2021 publik wurde, indem der Richter die Verfassungswidrigkeit der Lockdown-Einschränkungen feststellte, hat nur wenige Zeit später die Staatsanwaltschaft Erfurt Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass eine epidemische Lage nationaler Tragweite zu keinem Zeitpunkt gegeben war und die Grundrechtseinschränkungen verfassungswidrig und somit nichtig seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die AfD fordert eine sofortige Beendigung des Lockdowns!