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Artikel 79 (3) GG: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Artikel 79 (3) GG beschreibt die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ des Grundgesetzes, die eine Bestandsgarantie für verfassungspolitische Grundsatzentscheidungen, in Form der Menschenwürde und den Strukturprinzipien in Artikel 20 (Republik, Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat), enthält.

Übereinstimmenden Medienberichten zufolge sagte am Wochenende CDU-Fraktionschef Ralph Brinkhaus der Zeitung „Welt am Sonntag“: „Wir brauchen eine Jahrhundertreform – vielleicht sogar eine Revolution.

“Brinkhaus zufolge komme das politische System Deutschlands im Kampf gegen das Corona-Virus an seine Grenzen, weshalb auch der bundesdeutsche Föderalismus kein Tabu-Thema mehr sein dürfe. Der bundesdeutsche Föderalismus genießt nach der „Ewigkeitsklausel“ aus Art. 79 (§) GG allerdings Bestandsgarantie.

Nach dem Interview dürfte klar geworden sein: Die Regierung plant ein anderes Deutschland! Björn Höcke hatte Recht: Die Regierung plant eine Revolution von oben!

Frage: Wo ist Herr Haldenwang, wenn man ihn mal braucht?

https://www.n-tv.de/…/Brinkhaus-plaediert-fuer…