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Die AfD-Bundestagsfraktion begrüßt das Ende der sogenannten Homeoffice-Pflicht, die wir als im Kern familienfeindlich kritisiert haben. Denn das verpflichtende Miteinander von Vollzeit-Berufstätigkeit und Familienarbeit führt oft zu einer Entgrenzung beider Sphären, was mit besonderen Belastungen für die betroffenen Eltern und Kinder einhergeht. Kurzum: Vollzeit-Arbeit und Kinderbetreuung sind unter den gegenwärtigen Homeoffice-Bedingungen kaum miteinander vereinbar. Viele Eltern im Land mussten das in den letzten Monaten leidvoll erfahren. Zudem sehen wir in der Homeoffice-Pflicht eine unzulässige Umgehung des gesetzlichen Arbeitsschutzes. Denn es ist die vorrangige Aufgabe und Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitsschutz entsprechende, d. h. sichere und gesunde Arbeitsplätze bereit zu stellen, anstatt Millionen Arbeitnehmer unter Einsparung erheblicher Betriebskosten nach Hause zu schicken. Aber auch vor den sozialen Kosten einer gesetzlichen Homeoffice-Pflicht, wie der Erosion der betrieblichen Dienstgemeinschaft und dem Verlust kollegialer Einbindung sei an dieser Stelle gewarnt.

Die AfD-Bundestagsfraktion sieht in der aktuellen Viruskrise keinen Anlass für grundstürzende arbeitsrechtliche Veränderungen. Das Homeoffice kann aus unserer Sicht nicht der Normalfall einer modernen Arbeitsgesellschaft nach der Krise sein. Sollte der Wunsch nach mehr Homeoffice ein relevantes Anliegen der Arbeitnehmer in Deutschland werden, so bestehen im Kontext der Sozialpartnerschaft bereits gute rechtliche Rahmenbedingungen und Steuerungsinstrumente, um die Interessen der Arbeitnehmer angemessen zu berücksichtigen. Ganz entscheidend ist hierbei die konkrete Ausgestaltung einer breitenwirksamen Homeoffice-Regelung. So sind nach unserer Auffassung das Recht auf Nichterreichbarkeit des Arbeitnehmers, eine angemessene Kompensation der für den Arbeitnehmer entstehenden Heimarbeitskosten sowie ein hinreichender Versicherungsschutz integrale Bestandteile einer sozial verantwortlichen Homeoffice-Regelung.

Pressemitteilung vom 27.04.2020

Wie tagesschau.de am 26.04.2020 berichtet, plant Arbeitsminister Heil eine gesetzliche Verankerung des Rechtes auf Arbeiten von zu Hause aus. Das Recht auf Homeoffice soll auch über die Zeit der Corona-Krise hinaus gelten. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden (https://www.tagesschau.de/i…/corona-homeoffice-heil-101.html).

Dazu sagt der Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Arbeitskreises Arbeit und Soziales der AfD-Bundestagfraktion Jürgen Pohl:

„Das von Arbeitsminister Heil geplante Gesetzesvorhaben für ein generelles Recht auf Homeoffice klingt auf den ersten Blick gut, tatsächlich birgt es aber erhebliche Nachteile für die Beschäftigten. Insgesamt schwächt eine solche Regelung die Position des Arbeitnehmers; vielmehr dient es vorwiegend dem Interesse des Arbeitgebers an ständiger Erreichbarkeit des Mitarbeiters, der Ausdehnung der Arbeitszeit und einer umgreifenden, digital gestützten Gewinnmaximierung. Folglich droht realistisch betrachtet, dass sich die Arbeit tief ins Private hineinfrisst und die Arbeitnehmer durch die Entgrenzung von Arbeitszeit und Freizeit massiv in die (Selbst-)Ausbeutung getrieben werden. Auch weil die Initiative aus dem Hause Heil einen ergänzenden Rechtsanspruch auf Nichterreichbarkeit des Arbeitnehmers vermissen lässt, zeigt, dass diese nicht gut durchdacht ist. Sollte das Gesetz wie angekündigt kommen, so beschneidet es zudem in unzulässiger Weise die originären Rechte der Tarifparteien, die eine praxisnahe Regelung zur Heimarbeit auch ohne bürokratische Eingriffe des Staates treffen können. Kurzum: Da das angekündigte Gesetzesvorhaben den Interessen der Arbeitnehmerschaft in Deutschland schadet, meldet die AfD frühzeitig erhebliche Zweifel an.“