Der Kompromiss beim Mindestlohn ist weder Fisch noch Fleisch!

Berlin, 26. Juni 2023. Laut Beschluss der Mindestlohnkommission zur Erhöhung der Stundenlöhne soll der Mindestlohn mit Stichtag 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde und danach zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Die jährlichen prozentualen Erhöhungen liegen damit nur bei 3,4 bzw. 3,3 Prozent. Hierzu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Pohl, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, mit:

„Die Erhöhung des Mindestlohns ist nur Wasser auf den heißen Stein. In Zeiten grassierender Inflation haben Mindestlohnempfänger und Arbeitnehmer, die knapp darüber liegen, trotz gleicher Leistung merklich weniger Kaufkraft. Es ist die Pflicht einer bürgernahen Sozialpolitik, sich schützend vor die Leistungsträger der Gesellschaft zu stellen, die für niedrige Löhne hart arbeiten. Als AfD-Bundestagsfraktion vertreten wir daher unter anderem den Ansatz, die Inflationsrate als Abwägungskriterium bei der Mindestlohnfestsetzung zu berücksichtigen. Nur so wird es künftig möglich sein, zu einer fundierten und fairen Mindestlohnfestsetzung zu gelangen, die einem weiteren Auseinanderklaffen der Arm-Reich-Schere entgegenwirkt. In Zeiten einer politisch verschuldeten Teuerung des Alltagslebens müssen endlich wirksame Maßnahmen zugunsten der Arbeitnehmer getroffen werden.“

Als Alternative zum aktuellen Vorgehen schlagen wir als AfD-Fraktion demnach einen eigenen Weg vor. Nachfolgend unser Antrag „Mindestlohnkommission stärken – Krisenfesten Mindestlohn gewährleisten“ (BT-Drs 20/4319).

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