Gemäß der Pflege-ComeBack-Studie (#PflegeComeBack Studie) können sich rund 48% der befragten ehemaligen Pflegekräfte vorstellen, in den Beruf zurückzukehren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen (Vgl. https://www.hartmann.info/de-de/wissen-und-news/2/2/pflegecomeback).

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Sozialpolitiker Jürgen Pohl mit:

„Die Ergebnisse der Pflege ComeBack-Studie von 2018 sind aktueller denn je und zeigen deutlich, dass ein erhebliches Rückkehrpotential bei Pflege-Berufsaussteigern in Deutschland vorhanden ist. Dabei sind – neben einer anforderungsgerechten Vergütung – insbesondere die Verbesserung von Strukturen und Arbeitsbedingungen grundlegende Voraussetzungen für eine Rückkehr ehemaliger Pflegekräfte in ihren Ursprungsberuf.

Damit die vorhandenen Fachkräfte-Reserven hierzulande mobilisiert werden, müssen sich die Strukturen und die Arbeitsorganisation in allen Pflegebereichen, vor allem aber auch die monetären Anreize in Form einer angemessenen Bezahlung erheblich verbessern. Ebenso müssen Änderungen in den Personalschlüsseln, die eine menschenwürdige Pflege absichern und das Pflegepersonal entlasten, in Anbetracht der zu erwartenden Verrentungswellen dringend erfolgen. Insbesondere jungen Menschen, die in Pflegeberufe einsteigen wollen, muss eine berufliche Langzeitperspektive mit angemessener Altersversorgung eröffnet werden. Hierfür ist es wichtig, dass sie von dem Geld, das sie verdienen, eine Familie ernähren und eine armutsfeste Altersvorsorge aufbauen können. Kurzum: Die finanzielle Anerkennung der gesellschaftserhaltenden Pflegearbeit muss den sozialen Wert, der ihr innewohnt, widerspiegeln.

Den gefälligen Sonntagsreden der politischen Verantwortungsträger müssen zum Zwecke der Versorgungssicherheit sowie der Leistungsgerechtigkeit im deutschen Pflegesystem endlich Taten folgen! Gefordert ist ein Paradigmenwechsel in der Fachkräftepolitik, der insbesondere dem mehrheitlich weiblichen Pflegepersonal eine deutlich bessere Gesamtversorgung garantiert. Im Sinne der für die Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung in der Pflege dringend notwendigen arbeitnehmerfreundlichen Gestaltung der Arbeitsbedingungen, fordere ich einen Rechtsanspruch auf einen abschlagsfreien Renteneintritt für in der Pflege beschäftigte weibliche Arbeitnehmer ab dem 59. Lebensjahr sowie für in der Pflege beschäftigte männliche Arbeitnehmer ab dem 61 Lebensjahr. Darüber hinaus fordere ich zur effektiven Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes den generellen Anspruch auf eine Altersversorgung in Höhe von mindestens 1750 Euro monatlich für alle direkt in der Pflege beschäftigten Fachkräfte nach zwanzig versicherten Pflege-Berufsjahren in Vollzeittätigkeit.“

Vergangenen Mittwoch demonstrierten im Berliner Regierungsviertel tausende friedliche Bürger gegen das #Ermächtigungsgesetz der Bundesregierung, das im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen verabschiedet wurde. Der massive Einsatz von Wasserwerfern und die zumeist unverhältnismäßig rohe Gewalt von Polizisten gegen friedliche Demonstranten standen symbolhaft für einen Staat, der jeglichen Bezug zu einem Großteil seiner Bevölkerung verloren hat.

Im Nachgang der Abstimmung über das „Bevölkerungsschutzgesetz“ wurde jedoch nicht über den massiven Einsatz von Wasserwerfern, nicht über den rohen Polizeieinsatz gegen den #AfD-Bundestagsabgeordneten und beurlaubten Polizisten, Karsten Hilse, gesprochen, nein, skandalisiert wurden einzig die angeblichen „Attacken von rechtsextremen Aktivisten“, die im Bundestag Politiker der Altparteien zu ihrem Abstimmungsverhalten befragten. Zugegeben: Was dort stattfand war schlecht. Dass die Frau auf Einladung eines AfD-Bundestagsabgeordneten Zugang in den Bundestag erhielt und dies dann auch so schamlos ausnutzte, ist nicht in Ordnung, aber es ist doch hanebüchen und/oder böswillig seitens des polit-medialen Establishments darauf zu schließen, dass die AfD Extremisten ins Parlament einschleust um den Parlamentarismus zu zerstören.

Dass ist einfach nur eine böswillige Unterstellung.

Nun hat sich Thüringens Innenminister Maier (#SPD), zurzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz zu Wort gemeldet und das Verbot der AfD gefordert. Bekannt ist jedoch nicht, ob sich Herr Maier ein Verbot der AfD aus Sicht des Innenministers Maier oder doch eher als Landesparteichef und designierter SPD-Spitzenkandidat für die thüringische Landtagswahl im Frühjahr 2021, wünscht.

Dazu sagt der Mühlhäuser AfD-Bundestagsabgeordnete und ostpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Jürgen Pohl:

„Der Vorstoß und die Forderung von Innenminister Maier, ein AfD-Verbotsverfahren anzustreben, ist durchsichtig und trieft regelrecht vor lauter Angst vor dem Wahlvolk und der Hoffnungslosigkeit, bei der anstehenden Landtagswahl, das letztmalige desaströse Ergebnis von 8,2 Prozent als designierter SPD-Spitzenkandidat nicht verbessern zu können. Wer keine Argumente und den Kontakt zu seinen Wählern verloren hat, schafft sich dann lieber einen unliebsamen Konkurrenten vom Hals. Früher war die SPD Bollwerk gegen soziale Kälte und Anwalt für Arbeiter und Angestellte, heute macht die Partei nur noch Minderheitenpolitik und missbraucht politische Ämter um die einzig wahre demokratische Partei Deutschlands auszuschalten: Die AfD!“

Lieber Besucher,

die neue Ausgabe meiner Zeitung „Der Volksanwalt“ können Sie nun hier herunterladen:

Viel Lesevergnügen wünscht,

Ihr

Jürgen Pohl

Am Mittwoch, den 18.11.2020 stimmt der Bundestag über den von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, ab.

Seit Tagen erreichen mich hunderte E-Mails besorgter Bürger, die mich auf die Konsequenzen des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung hinweisen. An dieser Stelle möchte ich zunächst einmal vielen Dank sagen für Ihr Engagement, das Sie im Kampf um unsere Demokratie an den Tag legen. Gleichzeitig möchte ich aber auch an dieser Stelle um Verständnis bitten, dass ich nicht jedes Anschreiben beantworten kann. Sie können sich allerdings sicher sein, dass ich Ihre Sorgen teile und Ihre Argumente sehr ernst nehme.

Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass ich den Gesetzesentwurf der Bundesregierung ablehnen werde. Die AfD als Ganzes wird diesem Gesetzesentwurf nicht zustimmen, weil er eine Art Ermächtigungsgesetz ist, dass es der Bundesregierung zukünftig erlauben soll, die Ausnahmesituation vorbei am Parlament auszurufen und so den Parlamentarismus auszuhebeln.

Für grundlegende Eingriffe in die Grundrechte der Bürger bedarf es immer der Legitimation durch das Parlament. Die Aushebelung von Freiheitsrechten am Parlament vorbei lehnen wir strikt ab.

Es gilt der alte Grundsatz: «Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf».

Wie der Weser-Kurier online berichtet, droht aufgrund des akuten Pflegekräftemangels eine Überlastung des Gesundheitssystems in Deutschland (https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-das-personal-ist-an-der-belastungsgrenze-_arid,1942094.html).

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Sprecher des Arbeitskreises für Arbeit und Soziales der AfD-Bundestagsfraktion, Jürgen Pohl, mit:

„Die gegenwärtige Corona-Pandemie macht, gleich einem Brennglas, erneut den dramatischen Personalmangel im deutschen Pflege- und Gesundheitssystem deutlich. Die seit vielen Jahren bestehende Schieflage in der Pflege zeigt, dass es einen Paradigmenwechsel bei der Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung im Pflegebereich braucht. Die AfD hat im Rahmen ihrer sozialpolitischen Arbeit immer wieder darauf hingewiesen, dass die teils dramatische Personalsituation einen Neustart in der Fachkräftepolitik erforderlich macht. Hierbei gilt es, die Fachkräfteförderung in der Pflege komplett neu zu gestalten und die Ausbildung von Pflegekräften ressourcentechnisch und finanziell mit der von Bundeswehrpiloten gleichzustellen. Kurzum: Eine Pflegefachkraft verdient dieselbe Anerkennung der Gesellschaft und die gleiche finanzielle Förderung – vom ersten bis zum letzten Arbeitstag – wie ein Bundeswehrpilot. Die Verantwortungsträger in Politik und Wirtschaft müssen begreifen, dass allein das Drehen kleiner Stellschrauben im bestehenden Pflegesystem – bedingt durch die erfreulicherweise wachsende Lebenserwartung – den Anforderungen einer stark alternden Gesellschaft wie der unsrigen nicht gerecht wird.

Im Rahmen der einzuleitenden pflegepolitischen Neuausrichtung wären zudem ein bundesweit einheitlicher Pflege-Tarifvertrag mit anforderungsgerechten Löhnen sowie die längst überfällige Beseitigung der Entgeltunterschiede für Pflegekräfte zwischen Ost- und Westdeutschland wünschenswert. Festzustellen ist: Zu lange schon hat sich die Bundesregierung durch die Ignoranz und das Schönreden der gesundheitsgefährdenden Mangelsituationen in Krankenhäusern und Pflegeheimen hierzulande am Patientenwohl schuldig gemacht.“