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Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes führen die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu einem historischen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP). So sank das BIP im 2. Quartal 2020 gegenüber dem 1. Quartal 2020 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 10,1 Prozent (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/07/PD20_287_811.html.).

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und ostpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag Jürgen Pohl mit:

„Die hysterische und wirtschaftsschädliche Corona-Bewältigungspolitik der Bundesregierung mit ihren dramatischen Folgen für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt hierzulande verlangt eine ehrliche Bestandsaufnahme im Bereich der Beschäftigung. Viele Leiharbeitsplätze, geringfügige Beschäftigungen und Normalarbeitsverhältnisse wurden vernichtet bzw. sind von der Vernichtung bedroht. Den hiervon betroffenen Arbeitnehmern fehlt es nunmehr an einem existenzsichernden Einkommen. Zu den vermeidbaren ökonomischen Lockdown-Auswirkungen treten die im Rahmen der inzwischen desaströsen deutsch-russischen Beziehungen ausgesprochenen Russland-Sanktionen hinzu und belasten die Wirtschaft in Mitteldeutschland schwer.

In Anbetracht der weitreichenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der bestehenden Russland-Sanktionen ist es schlichtweg notwendig und von patriotischem Interesse, den von AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla vorgeschlagenen Weg, nämlich die Aufhebung der Sanktionen zwischen Russland und Deutschland zugunsten der Wirtschaft in Mitteldeutschland, voranzutreiben. Chrupalla forderte dies anlässlich eines Treffens mit dem russischen Außenminister Lawrow Anfang dieser Woche.

Kurzum: Die mittelständische Wirtschaft in Ostdeutschland und die damit verbundenen Beschäftigungsverhältnisse sind durch eine fehlgeleitete Wirtschaftspolitik der Regierung Merkel akut bedroht, was viele Arbeitnehmer und Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet. Um weiteren Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, gilt es unverzüglich eine umfassende Politikwende nach Maßgabe der vorgenannten Kriterien einzuleiten, deren Kernelement die Einrichtung einer Sonderwirtschaftszone in Mitteldeutschland ist.“