Am 15. August sind mein Kollege Marcus Bühl und ich mit dem Bürgermobil der AfD vor Ort in Mühlhausen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Am 13. August sind mein Kollege Marcus Bühl und ich mit dem Bürgermobil der AfD vor Ort in Nordhausen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Wie tagesschau.de am 04.08.2020 berichtet, (https://www.tagesschau.de/inland/nach-corona-demo-109.html), haben die jüngsten Corona-Großdemonstrationen in Berlin eine Debatte über das Versammlungsrecht ausgelöst. Dabei stehen sowohl härtere Auflagen für Versammlungen als auch das Verbot derartiger Protestveranstaltungen zur Diskussion.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Sozialpolitiker Jürgen Pohl mit:

„Die allen Bürgern garantierten, unveränderlichen Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gelten auch in Krisenzeiten uneingeschränkt. In einer funktionierenden Demokratie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Bürger ihre Ablehnung oder ihr Unbehagen über das Handeln der Regierung jederzeit gewaltfrei auf die Straße tragen (können). Daher ist völlig richtig, dass Menschen ihre Grundrechte aktiv wahrnehmen und gegen die völlig überzogen und teilweise schädlichen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung demonstrieren.

Die zunehmend schärfer werdende Kritik von Politikern und Medien an den Demonstrationen gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen sowie die Forderung nach Restriktionen ist daher unverhältnismäßig. Es gehört zur Meinungsfreiheit dazu, dass man auch Ansichten aushalten muss, die einem nicht passen. Nicht die Demonstrationen führen zur beklagten Spaltung der Gesellschaft, sondern die pauschale Schmähung der Teilnehmer als Rechtsextremisten, Spinner, oder Verschwörungstheoretiker.

Für den Fortbestand unserer Demokratie ist es daher existenziell wichtig, dass Demonstrationen stattfinden können, unabhängig davon, welches Ziel die jeweilige Demonstration verfolgt. So muss es auch in Krisenzeiten möglich sein, dass Menschen ihre Meinung zur Corona-Politik der Bundesregierung frei und öffentlich äußern können. Eine etwaige Einschränkung von Grundrechten darf nur als allerletztes Mittel, d. h. zeitlich nur sehr begrenzt und bei akuter Gefahr für Leib und Leben der Demonstranten stattfinden.“

Berlin, 1. Juli 2020. Die Zahl der Arbeitsplätze, die mit dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt wurden, ist im April 2019 auf bundesweit 1,4 Millionen deutlich angestiegen. Noch im Vorjahr waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nur 383.000 Beschäftigte Mindestlohnbezieher.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und stellv. Leiter im Arbeitskreis Arbeit und Soziales der AfD-Bundestagsfraktion, Jürgen Pohl, mit:

„Die Lage am deutschen Arbeitsmarkt verschlechtert sich gegenwärtig dramatisch. So ist gemäß der aktuellen Verdienststatistik des Statistischen Bundesamtes die Zahl der Arbeitsverhältnisse, in denen der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde, von 2018 auf 2019 sprunghaft angestiegen und hat sich nahezu vervierfacht.

Entscheidend für die betroffenen Arbeitnehmer ist dabei nicht die Frage, ob eine geringfügige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes ansteht, sondern wie sie aus der armutsgefährdenden Situation der prekären Beschäftigung wieder herauskommen. Fakt ist: Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl jener Arbeitnehmer in Deutschland, die ihre Familien durch ihre eigene Hände Arbeit nicht mehr ernähren können, um mehr als eine Million. Das ist das aktuelle Drama am deutschen Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung hat unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um den deutschen Arbeitsmarkt nachhaltig zu sanieren und somit den Mindestlohn überflüssig werden zu lassen. Wird aber der bisherige wirtschafts- und sozialpolitische Weg weiter beschritten, so droht eine fatale Ausweitung der Massenarmut bis hinein in die Mitte der Gesellschaft.“

Liebe Freunde,

die neue Ausgabe „Der Volksanwalt“ (Ausgabe 06/2020) steht nun auch als PDF-Datei zum Herunterladen bereit.

Viel Lesevergnügen wünscht,

Euer Jürgen Pohl

Nach einem Corona-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb in Coesfeld ist die ganze Fleischbranche in den Fokus gerückt. Nun sollen landesweit alle rund 20.000 Mitarbeiter getestet werden (https://rp-online.de/panorama/coronavirus/corona-nrw-ausbruch-in-fleischbranche-massentests-auch-bei-toennies_aid-50488579).

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und stellv. Leiter des AK für Arbeit und Soziales Jürgen Pohl mit:

„Der Corona-Ausbruch in Coesfeld offenbart die Schwächen und akuten Missstände in einem Wirtschaftszweig von zentraler Bedeutung für unser Land. Die Notlage der deutschen Fleischindustrie tritt im Zuge der Viruskrise offen zu Tage. Gemeint sind die Schattenseiten eines europaweiten Geschäftsmodells, das auf Ausbeutung basiert und vorwiegend osteuropäische Fleischarbeiter in menschenunwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen zwängt. Beklagenswert sind zudem die kriminellen Machenschaften – in einem erschreckenden Umfang – der sogenannten Fleischmafia, d. h. von Unternehmen und Subunternehmen, die abertausende Solo-Selbständige aus Osteuropa mit fingierten Werkverträgen zu Billiglöhnen beschäftigen und somit den deutschen Fiskus um Steuereinnahmen in Millionenhöhe prellen. Den weithin bekannten Missständen in der Branche begegnete die Bundesregierung indes mit beharrlichem Wegschauen und lautem Schweigen. Ohne die notwendige Unterstützung aus der Politik, gelang es den zuständigen Stellen bislang nicht, besagte Straftaten wirksam einzudämmen.

Als ein besonderes Übel erweist sich zudem das gegenseitige Ausspielen von inländischen und ausländischen Fleischarbeitern entlang der Lohngrenze. Hier herrscht ein eiskalter Wettbewerb zu Lasten der deutschen Facharbeiter, die die steile Lohnspirale nach unten nicht durchhalten und auch nicht durchhalten können. Auch um den brutalen Preiskampf in der Branche, weiß die Bundesregierung seit Jahren, doch anstatt steuernd einzugreifen, ließ sie die unsozialen Entwicklungen am Arbeitsmarkt unkontrolliert laufen – mit desaströsen Folgen für das Wohl und Wehe aller Beschäftigten. Ein im Jahr 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedetes Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) blieb weithin wirkungslos. Aber auch der EU-Superstaat hat hinsichtlich der Verwirklichung besserer Arbeitsbedingungen für eine internationale Belegschaft auf ganzer Linie versagt. So wurden die auf EU-Ebene vollmundig verkündeten Selbstverpflichtungen der Fleischindustrie in der Praxis kaum nachgehalten. An diesem Beispiel zeigt sich einmal mehr, dass man Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie Bestrebungen zur Schaffung einer gerechten Wirtschaftsordnung am besten der Aufsicht nationaler Institutionen anvertraut.

In Anbetracht der aktuellen, vielfach alarmierenden Vorfälle in Coesfeld muss die Bundesregierung endlich aufwachen! Arbeitnehmer in Schlachtbetrieben hierzulande müssen im Zuge engmaschiger Kontrollen und konsequenter Rechtsanwendung endlich vor Lohndumping und Ausbeutung geschützt werden. Als AfD fordern wir das branchenübergreifende Durchsetzen hoher Qualitätsstandards beim Arbeits- und Gesundheitsschutz für alle in Deutschland tätigen Fleischarbeiter und die sofortige Beendigung prekärer Beschäftigungsverhältnisse in der hiesigen Fleisch- und Lebensmittelindustrie.“

+++ Die #AfD findet in Funk und #Fernsehen nicht mehr statt. Die #Rundfunkanstalten, insbesondere #ARD und #ZDF, ignorieren uns und unsere Arbeit in den Landtagen und im Bundestag. Unsere gute #Arbeit wird totgeschwiegen: Ein #Medienboykott gegen die AfD findet statt! +++

Oder erinnern Sie sich noch an die letzte #Talksendung im Fernsehen, zu der ein Vertreter der AfD sich zu einem Fachthema äußern durfte?

Hier ein kleiner Abriss von den insgesamt 17 #Anträgen, die die AfD-Fraktion allein diese Woche ins Plenum im Bundestag einbringen wird. Nichts davon wird in den #Medien erwähnt.

– Aufhebung statt Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
-Deutschland auf zukünftige Pandemien besser vorbereiten – Effektivität der Corona-Maßnahmen wissenschaftlich auswerten
– Ausgleich bei krisenbedingten Mietschulden für Familien sicherstellen, Drucksache 19/18720
– Grundrechten trotz Corona wieder Geltung verschaffen – Versammlungs- und Religionsfreiheit auch während einer epidemischen Lage sichern, Drucksache 19/18977
– Grundrechten wieder Geltung verschaffen – Nein zu Big Brother – Keine Datensammlung durch eine Corona-App, Drucksache 19/18976
– Deutsche Importwirtschaft angesichts der aktuellen Krise entlasten – Nachteile bei Einfuhrumsatz beseitigen, Drucksache 19/18971
– Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums der Gesundheit einschränken – Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufheben, Drucksache 19/18999
– Stärkung des Sozialstaates und Soforthilfe für Mieter und Wohnungswirtschaft, Drucksache 19/19017

Angesichts der andauernden Corona-Pandemie muss der Sozialstaat bereits heute auf die Zeit nach der Viruskrise vorbereitet werden. Die soziapolitischen Sprecher der AfD in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben am Montag, den 27.04.2020, einen Zehn-Punkte-Plan mit arbeits- und sozialpolitischen Forderungen vorgelegt, der den Weg aus der Corona-Krise aufzeigt und die Handlungsfähigkeit des deutschen Sozialstaats dauerhaft gewährleistet.

Dazu sagt der Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Arbeitskreises Arbeit und Soziales der AfD-Bundestagfraktion Jürgen Pohl:

„Deutschland braucht endlich einen hörbaren Startschuss für die zeitnahe Beendigung der Corona-Krise und eine notwendige Rückkehr in die Normalität der Arbeitsgesellschaft. Ich freue mich daher über den heute vorgelegten Zehn-Punkte-Plan der AfD-Sozialpolitiker in Mitteldeutschland. Das Sozialpapier weist anhand zehn dringlicher arbeits- und sozialpolitischer Forderungen den Weg aus der Gesundheitskrise, die längst in eine Wirtschaftskrise gefährlichen Ausmaßes eskaliert ist. Zentrale Punkte, die aus Sicht der AfD-Fachpolitiker unverzüglich umgesetzt werden müssen, um größeren Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, sind beispielsweise der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen bei – Kurzarbeit Null – im Falle einer Epidemie, der Anspruch auf Kurzarbeitergeld auch für geringfügig Beschäftigte, die Herbeiführung von Lohngerechtigkeit für Leiharbeitnehmer sowie die Einführung eines verpflichtenden Bundesdienstes zur Katastrophenvorsorge inklusive einer medizinisch-pflegerischen Grundlagenausbildung für alle jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr. Darüber hinaus wird eine Besserstellung von Kurzarbeitergeldbeziehern in der Rente gefordert. Auch damit ist eine eminent wichtige und weitblickende Forderung formuliert, die im Einklang mit dem gesamten Punkte-Plan des Sozialpapiers, unseren Sozialstaat auch über die Corona-Krise hinaus handlungsfähig und krisenfest macht. Schließlich ist das Sozialpapier, das ein zentrales und zukunftsrelevantes Politikfeld in den Blick nimmt, ein Beleg für die Geschlossenheit der Partei. Kurzum: AfD wirkt – insbesondere in der Sozialpolitik!“ 

Pressemitteilung vom 27.04.2020

Wie tagesschau.de am 26.04.2020 berichtet, plant Arbeitsminister Heil eine gesetzliche Verankerung des Rechtes auf Arbeiten von zu Hause aus. Das Recht auf Homeoffice soll auch über die Zeit der Corona-Krise hinaus gelten. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden (https://www.tagesschau.de/i…/corona-homeoffice-heil-101.html).

Dazu sagt der Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Arbeitskreises Arbeit und Soziales der AfD-Bundestagfraktion Jürgen Pohl:

„Das von Arbeitsminister Heil geplante Gesetzesvorhaben für ein generelles Recht auf Homeoffice klingt auf den ersten Blick gut, tatsächlich birgt es aber erhebliche Nachteile für die Beschäftigten. Insgesamt schwächt eine solche Regelung die Position des Arbeitnehmers; vielmehr dient es vorwiegend dem Interesse des Arbeitgebers an ständiger Erreichbarkeit des Mitarbeiters, der Ausdehnung der Arbeitszeit und einer umgreifenden, digital gestützten Gewinnmaximierung. Folglich droht realistisch betrachtet, dass sich die Arbeit tief ins Private hineinfrisst und die Arbeitnehmer durch die Entgrenzung von Arbeitszeit und Freizeit massiv in die (Selbst-)Ausbeutung getrieben werden. Auch weil die Initiative aus dem Hause Heil einen ergänzenden Rechtsanspruch auf Nichterreichbarkeit des Arbeitnehmers vermissen lässt, zeigt, dass diese nicht gut durchdacht ist. Sollte das Gesetz wie angekündigt kommen, so beschneidet es zudem in unzulässiger Weise die originären Rechte der Tarifparteien, die eine praxisnahe Regelung zur Heimarbeit auch ohne bürokratische Eingriffe des Staates treffen können. Kurzum: Da das angekündigte Gesetzesvorhaben den Interessen der Arbeitnehmerschaft in Deutschland schadet, meldet die AfD frühzeitig erhebliche Zweifel an.“